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Ridian
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Nutzungsbedingungen

Stand 4. September 2026

Nur für Geschäftskunden. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, Behörden und sonstigen Organisationen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

1. Anbieter, Geltungsbereich und Rangfolge

Anbieter und Vertragspartner ist die PPJ Venture Labs UG (haftungsbeschränkt), Hohenzollernstraße 30, 80801 München (Impressum). „Ridian“ ist eine Produktmarke dieser Gesellschaft.

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Ridian, einschließlich Webanwendung, Programmierschnittstellen, Synchronisation, Administrationsfunktionen und freigegebenen MCP-Funktionen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuell ausgehandelte Vereinbarung oder Bestellformular, Leistungsbeschreibung und SLA, Auftragsverarbeitungsvertrag, danach diese Nutzungsbedingungen.

2. Vertragsschluss und Zugangsberechtigung

Ein Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung, unsere Annahme eines Bestellformulars oder die ausdrückliche Freischaltung eines kostenpflichtigen Zugangs zustande. Eine Zugangsanfrage und die Darstellung des Dienstes auf dieser Website sind noch kein bindendes Angebot.

Wer für einen Kunden handelt, sichert zu, zu dessen Vertretung und zur Einbeziehung dieser Bedingungen berechtigt zu sein. Der Kunde darf Zugänge nur den vereinbarten oder für seine Organisation autorisierten Personen und Anwendungen bereitstellen.

3. Leistungsumfang

Ridian verbindet Kalenderdienste, normalisiert Termindaten und führt die vom Kunden eingerichteten Synchronisationen oder autorisierten Werkzeugaufrufe aus. Welche Daten gelesen oder in Zielsysteme geschrieben werden, richtet sich nach der gewählten Konfiguration, den wirksamen Organisationsrichtlinien und den Berechtigungen des jeweiligen Drittanbieters.

Synchronisation erfolgt in Intervallen und, soweit unterstützt, ereignisgesteuert. Eine verzögerungsfreie Echtzeitsynchronisation ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Angaben auf der Website sind Leistungsbeschreibungen und keine Garantien, sofern sie nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet werden.

Wir dürfen den Dienst weiterentwickeln und technisch ändern, soweit die vereinbarte Hauptleistung erhalten bleibt und dem Kunden keine unzumutbaren Nachteile entstehen. Über wesentliche, vorhersehbare Einschränkungen informieren wir rechtzeitig.

4. Nutzungsrecht und Schutz des Dienstes

Für die Vertragslaufzeit erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, Ridian im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Ein Weiterverkauf, Betrieb für nicht autorisierte Dritte oder Angebot als eigener Dienst ist ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.

Untersagt sind insbesondere:

  • rechtswidrige, missbräuchliche oder sicherheitsgefährdende Nutzung,
  • Umgehung von Zugriffskontrollen, Richtlinien oder Nutzungslimits,
  • Störung, Überlastung oder automatisierte Abfrage außerhalb freigegebener Schnittstellen,
  • Untersuchung, Dekompilierung oder Nachbau des Dienstes, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist, und
  • Nutzung zur Entwicklung eines unmittelbar konkurrierenden Dienstes unter Verwertung nicht öffentlicher Bestandteile von Ridian.

5. Pflichten und Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich für

  • die Rechtmäßigkeit der von ihm verbundenen Konten, Daten und Verarbeitungszwecke,
  • erforderliche Einwilligungen, Informationspflichten, Betriebsvereinbarungen und Weisungen,
  • die Auswahl seiner Administratoren, Nutzer, Anwendungen und Organisationsrichtlinien,
  • die vertrauliche Behandlung von Zugangsdaten und die unverzügliche Meldung von Sicherheitsvorfällen,
  • die Prüfung automatisierter oder agentengestützter Aktionen vor produktivem Einsatz, soweit Risiken dies erfordern, und
  • die Einhaltung anwendbarer Gesetze, Sanktionen und Exportkontrollvorschriften.

Handlungen autorisierter Konten werden dem Kunden zugerechnet. Der Kunde hält Kontakt-, Abrechnungs- und Administrationsdaten aktuell und wirkt bei der Analyse von Störungen in seinem Verantwortungsbereich angemessen mit.

6. Drittanbieter und verbundene Dienste

Ridian ist von Schnittstellen und Entscheidungen Dritter abhängig, insbesondere von Google, Microsoft und CalDAV-Anbietern. Änderungen, Sperren, widerrufene Berechtigungen, Kontingente, Ausfälle oder Datenformate dieser Anbieter können Funktionen verzögern, verändern oder verhindern. Wir haften hierfür nur, soweit wir den Umstand zu vertreten haben.

Wir dürfen eine Verbindung vorübergehend beschränken oder deaktivieren, wenn dies zur Sicherheit, zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben oder zum Schutz des Dienstes erforderlich ist. Soweit möglich informieren wir den Kunden und begrenzen die Maßnahme auf das Erforderliche.

7. Verfügbarkeit, Wartung und Support

Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Wiederherstellungszeit gilt nur, wenn sie in einem SLA oder Bestellformular vereinbart ist. Im Übrigen betreiben wir den Dienst mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, schulden jedoch keinen unterbrechungs- oder fehlerfreien Betrieb.

Planbare Wartungsarbeiten kündigen wir angemessen an. Notfallwartungen dürfen ohne Vorankündigung erfolgen, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist. Supportumfang und Supportzeiten ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

8. Test-, Beta- und unentgeltliche Zugänge

Test-, Beta-, Vorschau- und unentgeltliche Funktionen können zeitlich, funktional oder mengenmäßig begrenzt sein. Sie dürfen geändert oder mit angemessener Ankündigung eingestellt werden. Sie sind nicht für geschäftskritische Abläufe bestimmt, sofern wir ihre Produktivreife nicht ausdrücklich bestätigt haben.

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Preise, Abrechnungszeiträume und enthaltene Nutzung ergeben sich aus dem Bestellformular oder der individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug dürfen wir den Zugang nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung verhältnismäßig beschränken. Zahlungspflichten bleiben bestehen. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; Zurückbehaltungsrechte nur aus demselben Vertragsverhältnis.

10. Rechte an Software, Daten und Feedback

Sämtliche Rechte an Ridian, der Software, Dokumentation, Gestaltung und Weiterentwicklungen verbleiben bei uns oder unseren Lizenzgebern. Der Kunde behält seine Rechte an den von ihm bereitgestellten Daten. Er räumt uns die für Vertragsdurchführung, Sicherheit, Support und Fehlerbehebung erforderlichen Nutzungsrechte für die Vertragsdauer ein.

Freiwilliges Feedback dürfen wir ohne Vergütung und ohne Pflicht zur Umsetzung für die Weiterentwicklung verwenden. Vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten werden dadurch nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche technische, geschäftliche und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Zulässig ist die Weitergabe an Beschäftigte, Berater und Unterauftragnehmer, die sie hierfür benötigen und entsprechend verpflichtet sind.

Die Pflicht gilt nicht für nachweislich bereits bekannte, rechtmäßig von Dritten erhaltene, unabhängig entwickelte oder öffentlich bekannte Informationen. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig; soweit rechtlich möglich wird die andere Partei vorher informiert. Geschäftsgeheimnisse bleiben zeitlich unbeschränkt geschützt, sonstige vertrauliche Informationen für drei Jahre nach Vertragsende.

12. Datenschutz und Sicherheit

Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für Rechtsgrundlage, Transparenz und Weisungen verantwortlich. DieDatenschutzerklärung undCompliance-Übersicht beschreiben Verarbeitung, Unterauftragnehmer und technische Grenzen.

Wir unterhalten angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Keine Sicherheitsmaßnahme kann sämtliche Risiken ausschließen; eine absolute Sicherheit wird nicht zugesagt.

13. Mängel

Der Kunde meldet reproduzierbare Mängel mit den für die Analyse erforderlichen Angaben unverzüglich. Wir dürfen nach unserer Wahl nachbessern oder eine zumutbare Ersatzlösung bereitstellen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden bestehen.

Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung durch nicht vereinbarungsgemäße Nutzung, Systeme des Kunden, Drittanbieter oder eine Änderung ohne unsere Zustimmung verursacht wurde. Mängelansprüche verjähren zwölf Monate nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; dies gilt nicht in den Fällen, die nach Ziffer 14 unbeschränkt bleiben, oder soweit das Gesetz zwingend eine längere Frist vorschreibt.

14. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei ausdrücklich übernommenen Garantien, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Bei Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei angemessener Datensicherung und Mitwirkung des Kunden entstanden wäre. Die vorstehenden Begrenzungen gelten entsprechend zugunsten unserer Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.

15. Ansprüche Dritter

Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Pflichten durch seine Daten, Konfiguration oder Nutzung, stellt er uns von den daraus entstehenden berechtigten Ansprüchen Dritter und erforderlichen, angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Wir informieren ihn unverzüglich und geben ihm angemessene Gelegenheit zur Mitwirkung an der Verteidigung und an Vergleichen. Eigene Pflichtverletzungen von uns bleiben hiervon unberührt.

16. Laufzeit, Kündigung und Sperrung

Laufzeit und ordentliche Kündigung ergeben sich aus dem Bestellformular. Ist nichts vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit 30 Tagen Frist zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Wir dürfen den Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, eine erhebliche Sicherheitsgefahr, einen wesentlichen Vertragsverstoß oder fortdauernden Zahlungsverzug nach Mahnung bestehen. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein; soweit möglich erhält der Kunde vorher Gelegenheit zur Abhilfe.

Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Daten werden nach der individuellen Vereinbarung, dem Auftragsverarbeitungsvertrag und der Datenschutzerklärung gelöscht. Von Ridian angelegte Kopien in Zielkalendern können nur entfernt werden, solange die dafür erforderlichen Berechtigungen noch bestehen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

17. Änderungen

Wir dürfen diese Bedingungen mit mindestens 30 Tagen Vorlauf ändern, wenn dies wegen neuer Gesetze, Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen, technischer Entwicklungen oder zur Schließung einer Regelungslücke erforderlich ist und das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich zum Nachteil des Kunden verschoben wird. Wir teilen Anlass und Inhalt in Textform mit.

Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode weiter; beide Parteien können zum Ende dieser Periode kündigen. Änderungen von Preis, Hauptleistung oder Haftung zum Nachteil des Kunden bedürfen seiner ausdrücklichen Zustimmung, soweit sie nicht bereits im Bestellformular geregelt sind.

18. Schlussbestimmungen

Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle — insbesondere Naturereignisse, Krieg, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, flächendeckende Netz- oder Cloud-Ausfälle — befreien die betroffene Partei für Dauer und Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht, soweit sie das Ereignis nicht zu vertreten hat und die Folgen nicht mit zumutbaren Maßnahmen vermeiden kann.

Der Kunde darf Rechte aus dem Vertrag nur mit unserer Zustimmung übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Wir dürfen den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung oder Übertragung des Ridian-Geschäfts auf ein verbundenes oder übernehmendes Unternehmen übertragen, sofern die berechtigten Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; wir dürfen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Nebenabreden und Änderungen des Einzelvertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt; individuelle Abreden bleiben vorrangig.