Jeder Anbieter außerhalb der EU verarbeitet auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, bei Bedarf ergänzt um das UK-Addendum. Gespeicherte Daten, Sicherungen und Ausfallsysteme der Anwendung bleiben in der EU. Die getroffenen Maßnahmen und die Aufbewahrungsfristen nennt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
Wie wir Änderungen ankündigen und wie Sie widersprechen können, regelt Ziffer 6 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
Keine Empfänger Quellcodehosting, DNS und Erreichbarkeitsüberwachung erhalten keine Kundendaten. Dienste für unsere eigenen Zwecke, etwa Websiteanalyse, Abrechnung und unsere Korrespondenz, nennt die Datenschutzerklärung. Von Ihnen verbundene Kalender-, Verzeichnis- und Mailsysteme sowie eingesetzte Assistenten-Clients stehen unter Ihrer Kontrolle und sind keine Unterauftragnehmer von uns.
Fragen oder Widerspruch: [email protected]
Weitere Unterlagen
Diese Liste ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags, der auch die technischen Maßnahmen und die Aufbewahrungsfristen nennt. Die englische Fassung steht unter Sub-processors.